Wie wir der Handel mit Kryptowährungen versteuert?

Die Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum sind wieder gefragter denn je und haben jeweils ihr Allzeithoch überschritten. Der Januar 2021 war somit für Fans von Kryptowährungen äußerst lukrativ – jetzt stellt sich aber die Frage, wie denn der Handel mit Kryptowährungen versteuert werden kann? Ein Steuerberater kennt sich heutzutage nicht zwangsläufig damit aus.

Bitte beachten: Alle Angaben sind ohne Gewähr! Wir sind keine Steuerberater und möchten deren Arbeit auch nicht ersetzen. Es gibt zahlreiche Plattformen, wodurch ein Steuerberater für dieses Anliegen ermittelt werden kann. 

Steuern: Kryptowährungen
Steuern bei Kryptowährungen bitte nicht vergessen!

Wie werden Kryptowährungen steuerlich betrachtet?

Oftmals ist davon zu lesen, dass der Handel mit Kryptowährungen ähnlich versteuert wird wie der Aktienhandel. Diese Annahme wird sich aber als Irrtum herausstellen, wenn die Besteuerung so vorgenommen wird. Bei Aktien handelt es sich um Einkünfte aus dem Kapitalvermögen – entsprechend gibt es auch keine Abgeltungssteuer beim Traden. Zudem sind Kryptowährungen eben auch kein gesetzliches Zahlungsmittel.

Das Bundesministerium für Finanzen hat Kryptowährungen als privates Geld eingestuft und somit mit anderen Wirtschaftsgütern gleichgestellt in steuerlicher Hinsicht. Wenn das Wirtschaftsgut veräußert wird auf privaten Wege, dann fällt dies unter das Einkommenssteuergesetz nach § 23 (private Veräußerungsgeschäfte).

Die steuerliche Handhabe ähnelt damit dem Verkauf eines Sachgegenstandes wie ein Fahrzeug oder ähnliches. Die Einkünfte müssen entsprechend als sonstige Einkünftige in der Anlage SO innerhalb der Steuererklärung vermerkt werden. Mit einer Steuersoftware für Kryptowährungen kann die Handhabe vereinfacht werden.

Wann ist der Verkauf von Kryptowährungen steuerpflichtig?

Wenn eine private Veräußerung von Kryptowährungen geschieht, dann ist der Verkauf in der Regel immer steuerpflichtig. Eine private Veräußerung kann aber auch der Swap in eine andere Kryptowährung sein sowie:

  • Bezahlung einer Dienstleistung oder Ware mit einer Kryptowährung.
  • Umtausch (Swap) einer Kryptowährung in eine andere.
  • Verkauf von Kryptowährung in Euro (oder Dollar, ect.)

Wenn der Bitcoin gekauft wurde und ein Tausch in Ether geschehen ist, dann müsste das in der Steuererklärung angegeben werden. Nur so erfolgt eine nachvollziehbare Dokumentation. Das klingt kompliziert, aber einige E-Wallets listen dies für das Finanzamt bereits hervorragend.

Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen

Anscheinend ist es auch bei Kryptowährungen der Fall, dass es die sogenannte Haltedauer gibt – dies ist vom Wertpapierhandel bekannt. Es greift eine sogenannte Spekulationsfrist von einem Jahr und eine Freigrenze von 600 Euro gibt es ebenfalls. Dies sind aber Punkte, die mit einem Steuerberater besprochen werden müssen, denn dies kann sich jederzeit ändern aufgrund von Gesetzesänderungen und wir möchten keine Aktualität garantieren.

Wenn die Freigrenze von 600 Euro greift (welche auch beantragt werden muss), dann bleibt der Jahresgewinn von 599,99 Euro steuerfrei. Ab 600 Euro fallen dann die Steuern an. Dies scheint es auch beim Minen zu geben oder bei den sogenannten Leding Bots. Wenn ein Bitcoin zum Beispiel über die Lending Bots gegen Entgelt verliehen werden, dann wird sich die Spekulationsfrist auf zehn Jahre verlängern.

Wie lukrativ werden Kryptowährungen in Zukunft?

Die Kryptowährungen scheinen eine große Zukunft zu haben, denn auch große Banken rechnen bereits mit einem Bitcoin-Preis von 100.000 US-Dollar je Coin, derzeit liegt der Bitcoin bei über 30.000 US-Dollar. Die Gefahr besteht aber weiterhin, dass es zu diversen Einschränkungen kommt, wodurch eine Angst im Markt erzeugt werden könnte.

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