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Steuern bei Kryptowährungen: Was gibt es zu beachten?

Steuern: Kryptowährungen

Wenn Kryptowährungen aus steuerlicher Sicht betrachtet werden, dann handelt es sich nicht um eine Währung, wodurch Verkauf und Kauf nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Das Finanzamt ist sich den Crypto-Assets aber bewusst und schaut bei Bitcoin und den Altcoins ganz genau hin.

Das Finanzamt sieht Erträge aus dem Handel mit den Kryptowährungen in etwa so, als würden die Gewinne durch Wertgegenstände wie Kunstwerke resultieren. Die Gewinne aus dem Verkauf können dadurch sogar steuerfrei sein. Es kommt dabei darauf an, wie lange du die Kryptowährungen in deinem Besitz hattest und welchen Ertrag du erzielt hast.

Wenn du die Coins über ein Jahr selbst besessen hast, dann ist der Verkauf steuerfrei. Der Ertrag spielt dabei keine Rolle, somit musst du es auch nicht in der Steuererklärung angeben. Solltest du die Kryptowährungen aber innerhalb von 12 Monaten veräußern, dann hast du eine Freigrenze von 600 Euro. Ab 600 Euro musst du dann den Gewinn in voller Höhe versteuern.

Dabei gibt es auch eine besondere Hürde: Wenn du die Freigrenze von 600 Euro überschreitest mit auch nur einem Euro, dann musst du den gesamten Gewinn versteuern, hierzu bist du dann verpflichtet. Die Freigrenze ist aber nicht nur den Kryptowährungen vorenthalten. Jedes private Veräußerungsgeschäft innerhalb dieser 12 Monate zählt dabei.

Die Herausforderung insgesamt ist aber, dass die genauen Erträge ermittelt werden müssen. Wenn du monatlich Coins kaufst, dann wird es sehr schwer, die exakte Haltedauer genau anzugeben. Damit du diese Erträge in die Steuererklärung aufnehmen kannst, solltest du die FIFO-Methode (First-in-First-out) anwenden. Das ist für Privatanleger sowieso verpflichtend.

Wenn du am 3. Januar beispielsweise den 2 Bitcoin gekauft hast, dann kannst du das vermerken und am 3. Januar des Folgejahres 2 Bitcoin steuerfrei verkaufen. Unter dem Jahr hinweg hast du auch Bitcoin gekauft? Dann musst du diese Wochen und Monate noch abwarten. 

Doch was gilt überhaupt als Ertrag? Die Rechnung ist ganz einfach:

Verkaufspreis – Anschaffungskosten – Verkaufswerbungskosten = Ertrag“

Die Verkaufswerbungskosten sind zum Beispiel die Händlerprovision. Der Ertrag kann entweder positiv (Gewinn) oder negativ (Verlust) sein. Ein Verlust ist keine Katastrophe, denn sie mindern insgesamt den Gewinn aus Veräußerungsgeschäften und damit ist dann auch deine Steuer niedriger.

Den jeweiligen Steuersatz musst du für dich selbst kalkulieren, denn das kann durch viele Faktoren variieren. Es ist jedoch so, dass die Gewinne mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz + Solidaritätszuschlag und möglicherweise Kirchensteuer versteuert werden. Eine Steuersoftware kann dir helfen, diese Werte zu ermitteln. Prinzipiell solltest du solche Tools zur Hilfe nehmen, denn das Thema Steuern kann ziemlich komplex werden.

Damit du es einfacher hast, gibt es zum Beispiel die Steuer-Software CoinTracking. Das Unternehmen wurde 2013 in München gegründet und deckt alle gängigen Coins ab und ermöglicht eine Steuererklärung für das Finanzamt. Die Besonderheit dabei ist, dass mit den Schnittstellen gearbeitet werden kann, weshalb die Online-Wallet auch zugleich in der Software abgebildet werden kann, dadurch automatisiert sich dieser Schritt weitgehend.

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